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2. Beihilfen

RechtsprechungEuroparechtwbl 2015/87wbl 2015, 280 Heft 5 v. 1.5.2015

EuGH, 14.01.2015, Rs C-518/13
(The Queen, auf Antrag von Eventech Ltd/Parking Adjudicator; Beteiligte: London Borough of Camden und Transport for London)

b) Art 107/1 AEUV

In London betreiben sowohl London-Taxis („black cabs“) als auch Funkmietwagen („minicabs“) die Beförderung von Fahrgästen. Nur London-Taxis dürfen „auf offener Straße zur Anmietung angeboten werden“, dh ohne vorherige Bestellung um Fahrgäste werben oder auf diese auf der Straße warten. Auch müssen die Fahrer von London-Taxis gewissen Anforderungen hinsichtlich ihrer Fahrzeuge, ihrer Preise und ihrer Ortskenntnis erfüllen. Die Londoner Behörden gestatten den London-Taxis die Benützung von Busspuren, was den Funkmietwagen untersagt ist.

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