vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 27 Z 4 AngG

ARD 5216/18/2001 Heft 5216 v. 18.5.2001

( § 27 Z 4 AngG ) Das reine Vergessen des Bonierens verkaufter Ware stellt noch keinen Entlassungsgrund dar. OLG Wien 26.07.2000, 7 Ra 212/00y, Revision unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!