( § 27 Z 4 AngG ) Die Entlassung eines GmbH-Geschäftsführers wegen Pflichtverletzungen hat regelmäßig eine Ermahnung nicht zur Voraussetzung.
( § 27 Z 4 AngG ) Die Entlassung eines GmbH-Geschäftsführers wegen Pflichtverletzungen hat regelmäßig eine Ermahnung nicht zur Voraussetzung.