vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 27 Z 1 AngG

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5136/50/2000 Heft 5136 v. 14.7.2000

( § 27 Z 1 AngG ) Hat ein Arbeitnehmer bereits vor seinem Dienstantritt dem Arbeitgeber die bevorstehende Geschlechtsumwandlung bekannt gegeben sowie die damit verbundenen Umstände offen gelegt und war der Arbeitgeber somit über die Identität des Arbeitnehmers in Kenntnis gesetzt, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, der aufgrund seiner Qualifikation sowie aufgrund der vorliegenden Berufserfahrung angestellt wurde, nicht wegen eines lang andauernden Krankenstandes, der nicht durch die Geschlechtsumwandlungsoperation bedingt war, entlassen. ASG Wien 03.02.2000, 33 Cga 32/99p, rk.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte