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§ 27 AngG

ARD 5301/5/2002 Heft 5301 v. 12.4.2002

( § 27 AngG ) Auch wenn einem Arbeitgeber, der am Freitag Nachmittag vom Vorliegen eines Entlassungstatbestandes Kenntnis erlangt, eine Überlegungsfrist über das Wochenende zugebilligt werden kann, zumal sich der betroffene Arbeitnehmer bis zum Ende der Arbeitswoche auf Urlaub befunden hat, ist die Entlassung nicht mehr rechtzeitig, wenn das Entlassungsschreiben erst am Dienstag zur Post gegeben wird, die Dienste des Arbeitnehmers jedoch noch bis Mittwoch (Tag des Zugangs des Entlassungsschreibens) ohne jeden Hinweis auf die Entlassung weiter entgegengenommen werden. Selbst wenn dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einer Kündigung bewusst war, könnte er aus dem Vorgehen des Arbeitgebers den Schluss ziehen, dass dieser seine Weiterbeschäftigung zumindest bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht als unzumutbar erachtet. OGH 10.10.2001, 9 ObA 250/01g.

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