( § 26 Z 2 AngG, KVI ) Die Bestimmung des KV f. Angestellte des Innendienstes der Versicherungsunternehmen (KVI) über die Haushaltszulage ist nicht so auszulegen, dass Lebensgefährten Ehegatten gleichzusetzen sind. Hat der Arbeitgeber die Haushaltszulage aufgrund unterschiedlicher Rechtsmeinungen nicht ausbezahlt, hat die diesbezügliche Diskussion zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer erst knapp 14 Tage gedauert und wurde die Auszahlung der Haushaltszulage auch nicht endgültig abgelehnt, kann von einer ungebührlichen Schmälerung des Entgelts keine Rede sein. Unter diesen Umständen ist es dem Arbeitnehmer nicht unzumutbar, das Dienstverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzusetzen. ASG Wien 7. 8. 2001, 21 Cga 203/00a und 4 Cga 18/01x.