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§ 26 Z 2 AngG

ARD 5303/6/2002 Heft 5303 v. 19.4.2002

( § 26 Z 2 AngG ) Vereinbaren Gesellschafter nur untereinander bei Nichterreichen einer gewissen Umsatzgrenze eine Herabsetzung der Gehälter, wurde jedoch weder mit den Arbeitnehmern vereinbart, dass die - bereits durch 2 Jahre ohne Bindung an ein Umsatzziel - gezahlte Prämie mit dem Erreichen einer Vorgabe verbunden ist, noch war die Nichtzahlung einer Prämie bei Verfehlung des Umsatzzieles den Arbeitnehmern dezidiert in Aussicht gestellt oder auf die Freiwilligkeit oder Widerruflichkeit hingewiesen worden, fehlt einer einseitigen Reduktion des Gehalts um die Prämie jegliche Grundlage. Wurde mit den Arbeitnehmern keine von der bisherigen Auszahlungsübung abweichende Vereinbarung getroffen, war das Abweichen von der bisherigen Übung rechtswidrig - weil im vorliegenden Fall den Arbeitnehmern nicht einmal die nach den Vorstellungen der Gesellschafter notwendige Änderung der Auszahlungsmodalitäten für die Prämie mitgeteilt wurde - und ein vorzeitiger Austritt daher berechtigt. OGH 11.04.2001, 9 ObA 41/01x.

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