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§ 25 HGB

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikaturThomas WengerRWZ 2000/98RWZ 2000, 296 Heft 10 v. 20.10.2000

Bei Übernahme eines Handelsgeschäftes (Unternehmens) unter Fortführung der Firma haftet der Erwerber neben dem bisherigen Inhaber für die Unternehmensverbindlichkeiten. Der OGH stellt in Frage, ob dieser Grundsatz auch bei schlechter Vermögenslage des bisherigen Inhabers gelten soll.

OGH 13.07.2000, 6 Ob 233/99d

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