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§ 255 ASVG Invalidität

ARD 5364/39/2002 Heft 5364 v. 10.12.2002

( § 255 ASVG ) Die Weitergewährung einer ursprünglich befristet zuerkannten Invaliditätspension setzt keine Änderung der Verhältnisse voraus; aufgrund eines Weitergewährungsantrages ist neu zu prüfen, ob nach Ablauf der Frist Invalidität weiter besteht. OGH 26.03.2002, 10 ObS 84/02d.

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