( § 255 Abs 3 ASVG ) Kann ein Versicherter aufgrund seines Leistungskalküls von seiner Wohnung in Wien eine in seiner Nähe gelegene Station einer U-Bahnlinie erreichen, ist er nicht wegen der Unmöglichkeit, den Arbeitsplatz zu erreichen, vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen. OGH 25.01.2000, 10 Ob S 362/99d .