( § 255 Abs 3 ASVG ) Kann ein Versicherter eine Verweisungstätigkeit noch ohne Einschränkung ausüben, ist eine Prüfung, ob weitere Verweisungstätigkeiten möglich sind, nicht mehr erforderlich. Ein einziger Verweisungsberuf ist bereits für die Verneinung des Anspruchs auf Invaliditätspension ausreichend. OGH 31.08.1999, 10 Ob S 156/99k .