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§ 253 ASVG

ARD 5236/13/2001 Heft 5236 v. 7.8.2001

( § 253 ASVG ) Der Bezieher einer Alterspension hat keinen Anspruch auf eine weitere gesetzliche Alterspension. LG Korneuburg 03.05.1999, 34 Cgs 6/99. (ZAS Jud. 2/2001)

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