§ 24 StVG
Der Strafgefangene beschwert sich darüber, dass nach einer Abnahme seines PCs eine Wiederausfolgung rechtswidrigerweise davon abhängig gemacht werde, dass er einer kompletten Neuformatierung bzw. einem Ausbau der Festplatte zustimme, was für ihn einen kompletten Verlust sämtlicher Daten, die als legal einzustufen seien, bedeuten würde. Der Beschwerde wurde nicht Folge gegeben: