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§ 236 BAO

Lohnsteuer und AbgabenARD 5145/24/2000 Heft 5145 v. 16.8.2000

( § 236 BAO ) Die Einhebung der (vollen) Abgabenschuldigkeiten kann sachlich unbillig sein, wenn im Rahmen eines allgemeinen, quotenmäßigen Forderungsverzichts (Ausgleichs) ein Verzicht auf die Abgabenforderungen zur Sanierung des Unternehmens mit beitragen kann. VwGH 24.09.1999, 99/14/0118. (Bescheid aufgehoben)

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