vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 228 ZPO, § 1158 ABGB

ARD 5330/34/2002 Heft 5330 v. 6.8.2002

( § 228 ZPO, § 1158 ABGB ) Ein Feststellungsbegehren, eine vom Arbeitgeber erklärte Auflösung des Dienstverhältnisses sei zu Unrecht erfolgt, ist nicht zulässig, da einzelne Elemente von Rechtsverhältnissen nicht feststellungsfähig sind. Für die Feststellung (der Vorfrage) der Wirksamkeit oder materiellen Berechtigung der Auflösung eines Dienstverhältnisses fehlt das nach § 228 ZPO erforderliche rechtliche Interesse. Feststellungsfähig ist nur der aufrechte Bestand des Dienstverhältnisses, nicht aber die mangelnde Rechtfertigung der Entlassung, da es sich dabei nur um ein einzelnes (qualifizierendes) Element eines Rechtsverhältnisses handelt. OGH 23.05.2001, 9 ObA 53/01m.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte