( § 223 ASVG ) Ob und in welcher Fassung ein Sozialversicherungsabkommen auf einen konkreten Fall Anwendung zu finden hat, ist ausgehend von der Rechtslage am Stichtag zu prüfen. OGH 04.05.1999, 10 Ob S 20/99k .
( § 223 ASVG ) Ob und in welcher Fassung ein Sozialversicherungsabkommen auf einen konkreten Fall Anwendung zu finden hat, ist ausgehend von der Rechtslage am Stichtag zu prüfen. OGH 04.05.1999, 10 Ob S 20/99k .