( § 214 ASVG ) Unter Bestattungskosten sind die notwendigen Kosten einer Bestattung zu verstehen, worunter der Bau eines Grabmales nicht zu rechnen ist. ASG Wien 01.09.1998, 3 Cgs 228/97, rk. (ZAS Jud. 1/2000)
( § 214 ASVG ) Unter Bestattungskosten sind die notwendigen Kosten einer Bestattung zu verstehen, worunter der Bau eines Grabmales nicht zu rechnen ist. ASG Wien 01.09.1998, 3 Cgs 228/97, rk. (ZAS Jud. 1/2000)