Das Europäische Parlament hat zusammen mit dem Rat die Verordnung über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards verabschiedet: Für Geschäftsjahre, die ab dem 1. 1. 2005 beginnen, haben alle börsenotierten Unternehmen Konzernabschlüsse nach IAS aufzustellen. Dagegen bleibt die Einführung der IAS für den Einzelabschluss den Mitgliedstaaten überlassen. Im Folgenden ist der Verordnungstext auszugsweise wiedergegeben; die Verordnung ist mit ihrer Verlautbarung unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber.