( § 1 UWG , § 14 UWG , § 3 Abs 1 Z 1 WTBG , § 163 Abs 2 WTBG ) Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist - obgleich sie in § 14 UWG nicht namentlich genannt ist - zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen legitimiert.
( § 1 UWG , § 14 UWG , § 3 Abs 1 Z 1 WTBG , § 163 Abs 2 WTBG ) Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist - obgleich sie in § 14 UWG nicht namentlich genannt ist - zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen legitimiert.
