https://doi.org/10.47782/oeba202012082701
COVID-19-Lockdown bis 7.12.2020
Durch die Maßnahmen des erneuten Lockdowns der Bundesregierung seit 17.11.2020 stehen auch Banken, Versicherungen und Pensionskassen, vor allem deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vor großen Herausforderungen. Positiv ist zu beurteilen, dass sich die Rahmenbedingungen für die Mitgliedsinstitute nicht wesentlich ändern und daher zumindest eine gewisse Rechtssicherheit besteht.