Aufsichtsreform
Nach dem Ministerratsvortrag vom November liegt nunmehr der Begutachtungsentwurf für die legistische Umsetzung der Aufsichtsreform vor. Der Entwurf trägt den bereits im November 2018 im Ministerrat beschlossenen Reformvorgaben Rechnung, insb. dass die Bankenaufsicht bei der FMA gebündelt wird.
Folgende Änderungen sind in dem Entwurf, mit dem u.a. das BWG, das FMABG, das Nationalbankgesetz und 15 weitere Gesetze geändert werden, vorgesehen: