(§ 1 StruktVG, § 2 UmwG) Auch die Verschmelzung einer Tochtergesellschaft mit der Muttergesellschaft ohne Inanspruchnahme der abgabenrechtlichen Begünstigungen des Strukturverbesserungsgesetzes durch Übertragung des Vermögens im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Verzicht auf Liquidation fällt nach § 2 Umwandlungsgesetz (UmwG) unter § 1 Abs 1 Strukturverbesserungsgesetz (StruktVG), so dass Buchverluste nach § 1 Abs 3 StruktVG außer Ansatz bleiben. VwGH 22.03.2000, 99/13/0240. (Beschwerde abgewiesen)