c) Verfügt ein MS eine Begrenzung der Zahlungspflichten der Gewährleistungseinrichtungen nach Art 4/2 der RL kann er diese auch für Entschädigungszahlungen infolge verspäteter Umsetzung verfügen. Die Betroffenen haben aber die Möglichkeit, nachzuweisen, daß sie infolge verspäteter Zahlung einen Schaden erlitten haben.
EuGH 10. 7. 1997, Rs C-94/95 und C-95/95 (Danila Bonifaci ua, Wanda Berto ua/INPS)