EuGH, 01.04.2014, Rs C-80/12
(Felixstowe Dock and Railway Company Ltd ua/The Commissioners for Her Majesty’s Revenue & Customs)
Art 49 und 54 AEUV:
In Großbritannien können die Verluste einer Gesellschaft vom steuerpflichtigen Gewinn einer anderen Gesellschaft abgezogen werden, wenn beide zur selben Unternehmensgruppe zum Zwecke der dauerhaften Zusammenarbeit (Konzern) gehören; eine Übertragung ist in bestimmten Fällen auch zwischen einem Unternehmen, das einer Unternehmensgruppe zur vorübergehenden Zusammenarbeit (Konsortium) angehört und einem anderen Unternehmen, dessen Anteile von dieser Gruppe gehalten werden, möglich. Eine Übertragung von Verlusten zwischen einem Unternehmen, das zu einem Konzern gehört und einem Unternehmen, das zu einem Konsortium