( § 1 IESG ) Der österreichische Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds ist für einen Arbeitnehmer zuständig, der in einer österreichischen Niederlassung seines deutschen Arbeitgebers gearbeitet hat und für den unstreitig Beiträge gemäß § 12 Abs 1 Z 4 IESG geleistet wurden. OGH 24.02.2000, 8 Ob S 34/00h .