c) Art 24 der RL 2006/123/EG des EP und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt:
Das französische Verzeichnis der Standespflichten der Wirtschaftsprüfer untersagt diesen, Dritten unaufgefordert ihre Dienste anzubieten oder bei Veranstaltungen Kunden zu werben ("démarchage").