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§ 1 Abs 1 StruktVG

ARD 5243/27/2001 Heft 5243 v. 4.9.2001

(§ 1 Abs 1 StruktVG) Ist bei einer Verschmelzung von Körperschaften als Verschmelzungsmehrwert der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der Beteiligung einer übernehmenden Gesellschaft an der übertragenden Gesellschaft und dem Buchwert des Reinvermögens bei der übertragenden Gesellschaft zu verstehen, können auch bei Verschmelzungen auf betrieblicher Grundlage Buchverluste wegen der ausdrücklichen Norm des § 1 Abs 3 Strukturverbesserungsgesetz (StruktVG) steuerlich nicht berücksichtigt werden, und zwar auch nicht in Form der Abschreibung des in der Handelsbilanz aktivierten Verschmelzungsmehrwertes. Dabei kommt es nicht darauf an, auf welche Komponenten der Buchverlust zurückzuführen ist. VwGH 25.11.1999, 94/15/0195, 0208. (Beschwerde abgewiesen)

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