( EStG § 1, § 41 ) Verlegt ein Österreicher in der ersten Jahreshälfte seinen Wohnsitz aus Österreich in die USA, sind die USA nicht berechtigt, die in der ersten Jahreshälfte aus seiner in Österreich ausgeübten unselbständigen Arbeit bezogenen Gehälter der US-Besteuerung zu unterziehen. Die USA hatten nämlich bis zur Wohnsitzverlegung bloß die Qualifikation des „Nichtansässigkeitsstaates“ und gemäß Art 15 des DBA-USA (1996) dürfen Einkünfte aus unselbständiger Arbeit nur dann im Nichtansässigkeitsstaat besteuert werden, wenn die Arbeit dort ausgeübt worden ist. In Österreich kann für die Zeit bis zur Wohnsitzverlegung eine Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden, in deren Verlauf die Inlandseinkünfte dem Jahressteuertarif unterworfen werden. BMF EAS 1401 v. 11.02.1999. (SWI 1999/147, Heft 4)