( ASVG § 19a ) Präsenzdiener und Arbeitslose sind von der Möglichkeit zur Selbstversicherung geringfügig Beschäftigter ausgeschlossen. (HVSVT)
( ASVG § 19a ) Präsenzdiener und Arbeitslose sind von der Möglichkeit zur Selbstversicherung geringfügig Beschäftigter ausgeschlossen. (HVSVT)