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§ 19 EStG

ARD 5333/42/2002 Heft 5333 v. 20.8.2002

( § 19 EStG ) Zahlungen durch Scheck sind auch dann mit der Übergabe des Schecks zugeflossen, wenn auf die Zahlung (hier: von Bestechungsgeldern) kein Anspruch besteht. Bundesfinanzhof/BRD 20.03.2001, IX R 97/97. (Betriebs-Berater 2001/1830, Heft 36)

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