vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 18 Abs 2 GGG

ARD 5228/50/2001 Heft 5228 v. 10.7.2001

( § 18 Abs 2 GGG ) Ergibt sich aus einem Vergleichstext als primäres Ziel der Vereinbarung eine von einer Partei an die andere zu zahlende Summe, während eine im selben Vergleich vereinbarte Herausgabepflicht nur als Druckmittel zur Sicherung dieser Zahlungspflicht anzusehen ist, bemisst sich die Vergleichsgebühr allein nach der zu zahlenden Summe. VwGH 13.04.2000, 2000/16/0307 (AW 2000/16/0017). (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte