vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 18 § 25 ZPO

ARD 5333/37/2002 Heft 5333 v. 20.8.2002

( § 18, § 25 ZPO ) Wurde der Beitrittsschriftsatz des Nebenintervenienten in einer Tagsatzung verlesen und von den Parteien widerspruchslos zur Kenntnis genommen und wurde das nachfolgende Verfahren unter Zuziehung des Nebenintervenienten durchgeführt, liegt ein wirksamer Beitritt des Nebenintervenienten auch dann vor, wenn die Zustellung des Beitrittsschriftsatzes an die Parteien nicht aktenkundig ist. OGH 29.01.2002, 4 Ob 290/01b.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte