vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 177 ASVG

ARD 5280/18/2002 Heft 5280 v. 25.1.2002

( § 177 ASVG ) Kann hinsichtlich einer Hauterkrankung eines Verkäufers ein hinreichender Kausalitätszusammenhang mit der Berufsausübung nicht nachgewiesen werden, weil einer von der beruflichen Tätigkeit des Versicherten unabhängigen Verursachung dieser Erkrankung in Hinblick auf die atopische Disposition (Überempfindlichkeit gegen bestimmte Stoffe) und die familiäre allergische Belastung des Versicherten jedenfalls eine gleich hohe Wahrscheinlichkeit zukommt und dem Versicherten daher insoweit auch nicht der so genannte Anscheinsbeweis für das Vorliegen eines haftungsbegründenden Zusammenhanges mit seiner beruflichen Tätigkeit zugute kommt, erübrigt sich ein Eingehen auf die weitere Frage, ob der Verkäufer aufgrund seiner Hauterkrankung zur Aufgabe seiner beruflichen Tätigkeit (wegen einer Berufserkrankung) gezwungen war. OGH 23.05.2000, 10 Ob S 109/00b .

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte