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§ 140 ABGB

ARD 5280/28/2002 Heft 5280 v. 25.1.2002

(§ 140 ABGB) Bei Beurteilung der einen Unterhaltspflichtigen treffenden Obliegenheiten ist vom Maßstab eines pflichtbewussten Familienvaters auszugehen. Dies geht aber selbst bei einem verschuldeten Arbeitsplatzverlust oder bei freiwilliger Arbeitsplatzaufgabe nicht so weit, dass in Anwendung des Anspannungsgrundsatzes automatisch davon auszugehen wäre, dass dem Unterhaltspflichtigen weiterhin das verlorene Einkommen zur Verfügung stünde. Der mit dem Arbeitsplatzverlust verbundene Einkommensentfall löst vielmehr auch in diesem Fall nur die Obliegenheit aus, alle nach den konkreten persönlichen und Arbeitsmarktverhältnissen sinnvollen Anstrengungen zu unternehmen, wieder einen Arbeitsplatz mit entsprechenden Verdienstmöglichkeiten zu finden. Dass sich der Unterhaltspflichtige selbst in die Lage gebracht hat, einen weiteren Arbeitsplatz finden zu müssen, ist unerheblich, wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, er habe es auf den Verlust des Arbeitsplatzes angelegt, um seine Unterhaltspflichten nicht erfüllen zu müssen. Die bloße Meldung bei den zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehenden Stellen reicht allerdings in einem solchen Fall zur Erfüllung der Obliegenheit zur Arbeitsplatzsuche nicht aus, sondern es ist auch die Entfaltung von Eigeninitiative zur Erzielung eines entsprechenden Einkommens erforderlich. OGH 07.09.2000 , 8 Ob 133/00t .

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