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§ 13, § 26 Wr. SHG

ARD 5203/40/2001 Heft 5203 v. 27.3.2001

( § 13, § 26 Wr. SHG ) Für die Frage des Vorliegens einer Lebensgemeinschaft in Zusammenhang mit Sozialhilfeleistungen ist das Bestehen einer Wirtschafts- oder Geschlechtsgemeinschaft ausschlaggebend, das Bestehen einer Wohngemeinschaft allein reicht für einen Sozialhilfeersatz wegen Zurechnung von Einkünften eines Lebensgefährten nicht aus. VwGH 20.09.2000, 98/03/0079. (Bescheid aufgehoben)

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