( §§ 138 ff. ASVG ) Da Krankengeld nur bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gewährt wird, ist nicht nur die Arbeitsunfähigkeit als Folge der Krankheit, sondern auch das Erfordernis der Krankenbehandlung Voraussetzung für den Anspruch. LG Krems a. d. Donau 22.03.2000, 7 Cgs 11/00. (ZAS Jud. 1/2002)