vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 133 Abs 2 ASVG

ARD 5237/28/2001 Heft 5237 v. 10.8.2001

(§ 133 Abs 2 ASVG) Die in der Honorarordnung aufgezählten vertragsärztlichen Leistungen sind zwar ein Indiz für die Beurteilung, ob eine Krankenbehandlung zweckmäßig ist und das Maß des Notwendigen nicht übersteigt, doch sind die Gesamtverträge nur für die Vertragsparteien bindend. Sie dürfen den gesetzlichen Anspruch auf Krankenbehandlung nicht einschränken oder beseitigen. ASG Wien 05.07.1999, 3 Cgs 53/99. (ZAS Jud. 3/2001)

(

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte