vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1162 ABGB

ARD 5184/15/2001 Heft 5184 v. 19.1.2001

( § 1162 ABGB ) Die Information eines Dritten, der nicht einmal Augenzeuge eines körperlichen Angriffes und einer Bedrohung eines Vorgesetzten durch einen Arbeitnehmer war, erfüllt die Voraussetzungen für das Bekanntwerden eines Entlassungsgrundes noch nicht, sondern es bedarf erst der Darstellung des betroffenen Vorgesetzten am folgenden Tag, um dem Arbeitgeber eine Einschätzung des Sachverhalts zu ermöglichen. OLG Wien 27.09.2000, 9 Ra 151/00t.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte