( § 1155 ABGB ) Das Urteil des OLG Wien 27. 11. 2000, 10 Ra 166/00f, ARD 5198/30/2001, betreffend Anrechnung des während des Zeitraumes des Anfechtungsverfahrens durch den Arbeitnehmer anderweitig tatsächlich erworbenen Entgelts auch im Falle eines erheblichen Verschuldens des Arbeitgebers an der ungerechtfertigten und schließlich auch für rechtsunwirksam erklärten Entlassung, wurde bestätigt. OGH 05.09.2001, 9 ObA 24/01x.