( § 1154 ABGB ) Liegen bei einer Tätigkeit für einen Würstelstand die für die Annahme eines Dienstverhältnisses erforderlichen Voraussetzungen nicht vor (hier: wegen Fehlens der Unterworfenheit unter die funktionelle Autorität der anderen Partei), leitet aber der Kläger seinen Anspruch ausschließlich aus einem Dienstverhältnis ab, ist seine Klage abzuweisen, ohne dass es weiterer Erörterungen bedarf, ob zwischen den Streitteilen ein Gesellschaftsvertrag zustande gekommen ist. OGH 06.09.2000, 9 Ob A 161/00t , in Abänderung von OLG Wien 28. 2. 2000, 8 Ra 143/99d, ARD 5121/8/2000.