( § 1152, § 863 ABGB ) Ist mit einem Hausarbeiter die (günstige) Benützung einer Dienstwohnung vereinbart und gehört zu seinem Tätigkeitsbereich u.a. die Schneeräumung, kann der Arbeitgeber bei ordnungsgemäßer Erledigung dieser Arbeiten durch den Hausarbeiter nicht einseitig eine Vertragsanpassung vornehmen und das Benützungsentgelt für die Wohnung erhöhen, wenn er den Schneeräumdienst an ein Fremdunternehmen vergibt. ASG Wien 26.04.1999, 33 Cga 80/98w, rk.