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§ 1152, § 1435 ABGB

ARD 5219/18/2001 Heft 5219 v. 1.6.2001

( § 1152, § 1435 ABGB ) Leistete eine Person Arbeiten in der für den Entgegennehmenden erkennbaren Erwartung, den Geschäftsführerposten in dem von diesem geführten Unternehmen zu erlangen, und handelt es sich bei den erbrachten Arbeiten nicht bloß um augenscheinliche Gefälligkeiten, besteht ein Anspruch auf eine angemessene ortsübliche Entlohnung für die zweckverfehlenden Arbeitsleistungen, wenn es letztendlich zu keinem - ursprünglich von beiden Seiten vorgesehenen - Abschluss eines Dienstvertrages, sondern zu einer dem Entgegennehmenden der Arbeitsleistung zuzurechnenden Beendigung der geschäftlichen Beziehungen kam. ASG Wien 26.09.2000, 27 Cga 187/97k, Berufung erhoben.

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