( § 1151 ABGB ) Die selbständige Tätigkeit einer Person im eigenen Betrieb ist von vornherein auch dann nicht geeignet, Arbeitnehmerähnlichkeit zu begründen, wenn der Betrieb ein typischer Zulieferbetrieb ist. OGH 09.09.1999, 8 Ob S 243/99i .
( § 1151 ABGB ) Die selbständige Tätigkeit einer Person im eigenen Betrieb ist von vornherein auch dann nicht geeignet, Arbeitnehmerähnlichkeit zu begründen, wenn der Betrieb ein typischer Zulieferbetrieb ist. OGH 09.09.1999, 8 Ob S 243/99i .