vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 10a MSchG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1997, 356 Heft 6 v. 15.6.1997

§ 10a MSchG

Stellt der AG zwei Verkäuferinnen an, damit diese sich profilieren können und soll sodann das Arbeitsverhältnis mit der geeigneteren fortgesetzt werden, handelt es sich um eine allein im Interesse des AG gelegenen Befristung, die nicht den gesetzlichen Rechtfertigungsgründen des § 10a MSchG entspricht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!