( § 10 Abs 1 Wr. SHG ) Ist ein Sozialhilfeempfänger kraft eines vollstreckbaren Titels zur Unterhaltsleistung an sein minderjähriges Kind verpflichtet, aufgrund dessen Forderungsexekution in seinen Pensionsanspruch geführt wird, liegt eine unvermeidliche Schmälerung seiner Einkünfte vor, wenn er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, auf Herabsetzung oder Aufhebung der Unterhaltsverpflichtung zu dringen. VwGH 20.10.1999, 97/08/0122. (Bescheid aufgehoben)