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§ 102 Abs 3 KFG

ARD 5305/44/2002 Heft 5305 v. 26.4.2002

( § 102 Abs 3 KFG ) Das Verbot für den Fahrzeuglenker, während des Fahrens ohne Verwendung einer Freisprecheinrichtung zu telefonieren, umfasst nicht nur das Verbot, während der Fahrt Aktiv- oder Passivgespräche zu führen, sondern jede Verwendung eines „Handys “ ohne Freisprecheinrichtung zu Fernsprechzwecken, wie z.B. auch gescheiterte Versuche, das Mobiltelefon während des Lenkens in Betrieb zu nehmen. VwGH 14.07.2000, 2000/02/0154. (Beschwerde abgewiesen)

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