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Fehlende Rechtsschutzmöglichkeit des Auskunftsverpflichteten bei EU-Amtshilfeersuchen unionsrechtswidrig!

Internationale EntwicklungenAufsatzMag. Johannes ReiterZSS 2021, 68 Heft 1 v. 5.3.2021

In der letzten Ausgabe11Vgl Reiter, Fehlende Rechtsschutzmöglichkeit im Amtshilfeverfahren unionsrechtswidrig?, ZSS 2020, 281. hat sich der Autor auf Basis der Schlussanträge der EuGH-Generalanwältin in den verbundenen Rechtssachen (Rs) C-245/19 und C-246/19 mit der Frage beschäftigt, ob die fehlende Rechtsschutzmöglichkeit bei EU-Amtshilfeersuchen mit Unionsrecht vereinbar ist. Rund drei Monate nach Ergehen der Schlussanträge hat der EuGH mit Urteil v. 6.10.2020 entschieden.22Ein möglicher Grund für die rasche Entscheidung des EuGHs könnte die prominente Abgabepflichtige in den Ausgangsrechtsstreitigkeiten sein. Der EuGH ist den Schlussanträgen nur zum Teil gefolgt. Im nachstehenden Beitrag werden die Kernaussagen des EuGH-Urteils zusammengefasst, gewürdigt und die Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage dargestellt.

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