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§ 18 Wr. KG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.4.2025

Entscheidungsfindung

§ 18.

Auf die abgegebenen Stellungnahmen ist bei der Beschlussfassung der Fortschreibung des Klimafahrplans durch den Gemeinderat Bedacht zu nehmen.

17.04.2025

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