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§ 3 Durchführung des Wiener Garagengesetzes 2008

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.2023

§ 3.

Ist die Ausgleichsabgabe auf Grund eines zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahrens bescheidmäßig vorzuschreiben, beträgt der Einheitssatz je Stellplatz 12.000 Euro.

31.12.2023

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