Rechtsnormen
Landesrecht Wien
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Artikel 14 Vereinb. Art. 15a B-VG; Förd. von Lehrgängen Basisbildung/Grundkompetenzen sowie Lehrgänge zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.1.2012 bis 30.06.2015 (LGBl. Nr. 27/2012)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Innere
Verwaltung
Veranstaltungs-
und
Schulrecht
(I)